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Einschränkungen im Kindergarten

Amepl Orange-Rot
Datum:
Veröffentlicht: 18.11.21
Von:
Dennis Düring

Liebe Eltern, 

wie Sie die letzten Tage verfolgen konnten steigt die Inzidenz.

Dies hat nun auch wieder Auswirkungen auf unsere Arbeit.

 

  1. Bildung von festen Gruppen

„Die wirksamste Maßnahme bei Bekämpfung der Pandemie ist – neben der Impfung gegen das Coronavirus – weiterhin die Kontaktreduzierung. Derzeit steht die Krankenhaus-Ampel bayernweit auf Rot. Solange dies der Fall ist, ist die Betreuung der Kinder in festen Gruppen künftig vorgeschrieben.Vollständig geimpfte bzw. genesene Beschäftigte können allerdings gruppenübergreifend tätig werden.“ Amt für Familie, Kinder und Jugendliche Fürth.

Dies bedeutet für uns, dass wir alle teiloffenen Bereiche einschränken müssen und auch das übergreifende Handeln mit je zwei Gruppen einstellen müssen. Dies bedeutet:

- Hallenbrunch kann nur von einer Gruppe gemacht werden (wenn dies umsetzbar ist).

- Die Gartenzeit wird wieder in vier Gruppen aufgeteilt

- Schlafen findet nur noch Gruppenintern statt, wenn es personell umsetzbar ist.

- Kirchenbesuche oder Ausflüge finden nur mit der eigenen Gruppe statt

Randzeiten (Früh- und Nachmittagsdienst)

- Frühdienst und Spätdienst: Kinder aus unterschiedlichen Gruppen wie Pinguin und Regenbogen / Eisbären und Dschungeltiere sind derzeit vereinzelt in der Bring- und Abholzeit zusammen. Hier werden die Eltern gebeten, Ihre Kinder nach der Gruppenöffnungszeit zu bringen und abzuholen. Ist dies nicht möglich, müssen diese in den Randzeiten einer anderen Gruppe betreut werden (immer die gleiche Gruppe). Sollte für diese Gruppe Quarantäne angeordnet werden und das Kind hat sich in dieser befunden, muss mit Quarantäne gerechnet werden. Sollte das „Wechselkind“ positiv getestet werden kann es sein, dass beide Gruppen in Quarantäne müssen.

Diese Änderungen haben nicht nur für Sie und Ihre Kinder Auswirkungen. Die Mitarbeiter werden somit keine Verfügungszeit (Vorbereitungszeit in der Einrichtung für Angebote, Elterngespräche, Tagesabläufe) mehr haben und dies überwiegende mit Überstunden abdecken. Daher ist es auch nicht möglich, dass wir in allen Gruppen eine Früh- uns Spätdienst anbieten. 

Die Umsetzung der geplanten Elterngespräche ist abhängig von der Personalsituation.

Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen, dass wir bald wieder zu etwas mehr Normalität kommen können

 

  1. „Auch pos. Schnelltests können zu Quarantäneanordnungen führen

Wie uns das staatl. Gesundheitsamt mitgeteilt hat, kann es bei Fällen, in denen eine Person über einen Schnelltest ein positives Ergebnis erhält, bei zeitgleichem Vorkommen von Symptomen auch zu einer Quarantäneanordnung führen. Also ist in solchen Fällen ebenfalls das staatl. Gesundheitsamt zu informieren und mit diesem das weitere Vorgehen abzustimmen, analog zu positiven PCR-Tests.

Ist das Testergebnis des Selbsttests positiv, so hat die betroffene Person sich laut FAQ des StMAS ohnehin sofort abzusondern und das Gesundheitsamt über den positiven Selbsttest zu unterrichten. Das Gesundheitsamt ordnet unverzüglich eine (kostenfreie) PCR-Testung an und unterrichtet über das weitere Vorgehen. Mit der Anordnung der Testung gilt die Absonderungspflicht nach der AV Isolation.

Für die Meldung hat das staatl. Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Fürth ein Online-Formular bereitgestellt“ Amt für Familie, Kinder und Jugendliche Fürth.

Meldung positiver Selbsttest für Kita und Schulen (landkreis-fuerth.de)

 

  1. „Ausweitung des Testangebots in der Kindertagesbetreuung (nicht eingeschulte Kinder)

Mit Blick auf die weiterhin steigenden Infektionszahlen wird das bereits bestehende Testangebot für nicht eingeschulte Kinder ausgeweitet. Künftig erhalten die Kinder pro Woche drei statt bislang zwei Tests. Hierfür kann bis Jahresende ein zusätzlicher Berechtigungsschein ausgegeben werden.

Weiterhin notwendig ist die Rückgabe des oberen Teils des Berechtigungsscheins an die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegeperson, um den nächsten Berechtigungsschein zu erhalten.“448. Newsletter Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung 

 

  1. Pooltestung

Eine Anleitung für die Pooltestung ist ebenfalls im Anhang. Für uns wird der Mittwoch und Freitag als Testtag geplant. Jede Teilnehmer erhält von Herrn Düring Unterlagen, die ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. 

Die Pooltestung sieht vor, dass Ihr Kind am Morgen Leitungswasser gurgelt und dies in zwei Röhrchen gibt. Beide Röhrchen werden im Kindergarten abgegeben. Ein Röhrchen wird für den Pooltest genutzt, das weitere wird als Rückstellprobe genutzt, falls ein positiver Fall im Pool vorhanden ist. Kinder die an der Pooltestung teilnehmen benötigen keine Selbsttests um in den Kindergarten zu kommen, wenn diese leichte Symptome haben..

Die Einrichtungen werden voraussichtlich in der KW 48 die „Testpakete“ erhalten und können damit ab der KW 49 mit der Pool-Testung beginnen. Nachdem das Labor über die Feiertage geschlossen ist, wird im Zeitraum von KW 49 – 51 eine erste Erprobung und ggf. Nachjustierung möglich, sodass die Pooltestung ab dem 10.01.2022 in den betreffenden Kindertageseinrichtungen eingebettet sein sollte. 

Der Test ist Anonym und nur Herr Düring und Frau Hessenauer können die Proben den einzelnen Kindern zuordnen.

Haben Sie sich noch nicht angemeldet, wenden Sie sich bitte so umgehend an Herrn Düring, damit er Sie noch bei der Pooltestung berücksichtigen kann und Sie die nötigen Unterlagen erhalten.

 

  1. Kranke Kinder

Ich bitte Sie inständig Ihr Kind zuhause zu betreuen, wenn Ihr Kind krank ist. Vermehrt werden am Morgen Kinder in den Gruppen abgebeben, die nicht gesund sind, aber per Schnelltest getestet sind. Es ist derzeit die Erkältungs- und Grippenzeit, geben Sie Ihrem Kind die Zeit die es braucht. Selbstverständlich schicken wir diese Kinder nach Hause, jedoch können sich auch andere Kinder und das päd. Personal in dieser Zeit anstecken.

Ich danke für Ihr Verständnis und Rücksichtnahme.