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Elternbeiträge für Januar+ Februar+ März + April 2021

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Datum:
Veröffentlicht: 9.4.21
Von:
Dennis Düring

Elterninformation – Elternbeitrag für Januar - April 2021

Beitragsersatz

Die Bayerische Staatsregierung hat am 26.01.2021 und am 23.02.2021 entschieden, Träger von Kindertagesstätten wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Eine angepasste Richtlinie für den Monat März erfolgte am 29.03.2021.

Der Beitragsersatz gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 für die Monate Januar, Februar und März 2021 und ist ein Angebot an die Träger der Kindertagesbetreuung. Die Höhe des Beitragsersatzes und das Verfahren für die Gewährung orientiert sich an folgende Eckpunkte:

Der Beitragsersatz beträgt pauschal für

  • Krippenkinder: 300 Euro (240 € fester staatlicher Beitragsersatz + 60 € freiwilliger kommunaler Beitragsersatz)
  • Kindergartenkinder: 50 Euro (35 € staatlich + 15 € kommunal)
  • Schulkinder: 100 Euro (70 € staatlich + 30 € kommunal)

Der Beitragsersatz wird für Kinder gewährt, die die Kindertagesstätte an nicht mehr als fünf Tagen (Bagatellregelung) im betreffenden Monat besucht haben.

Wenn ein Kind im betreffenden Monat an mehr als fünf Tagen betreut wurde, leistet der Freistaat für dieses Kind im jeweiligen Kalendermonat keinen Beitragsersatz.

Im Sinne der Richtlinie für den Beitragsersatz umfasst der Elternbeitrag alle Kosten, die die Eltern für die Betreuung des Kindes an den Träger leisten müssen, unabhängig davon, ob sie als Elternbeitrag oder anders bezeichnet werden. Davon ausgenommen sind (anteilige) Aufwendungen für das Mittagessen.

 

Elternbeiträge für Januar - März 2021

Für die Erhebung und den Einzug Ihrer Elternbeiträge für die Monate Januar, Februar und März 2021 ergibt sich demnach folgende Handhabe:

  • Besucht Ihr Kind bis zu 5 Tage im Monat die Kita, wird grundsätzlich kein Elternbeitrag erhoben.
  • Besucht Ihr Kind mehr als 5 Tage im Monat die Kita, wird der normale volle Elternbeitrag erhoben.

 

Einzug der Elternbeiträge

Januar 2021

Besuchte Ihr Kind lediglich maximal 5 Tage im Januar unsere Kindertagesstätte, erfolgt Mitte Februar eine Gutschrift in Höhe der bereits gezahlten Grundbeiträge.

Februar 2021

Der Einzug der Elternbeiträge für den Monat Februar erfolgt gegen Ende Februar/Anfang März.

März 2021

Der Einzug der Elternbeiträge für den Monat März erfolgt gegen Ende März/Anfang April.

April 2021

Da auf Grund der allgemeinen Corona-Lage kein dauerhafter Regelbetrieb abzusehen ist, erfolgt der Einzug der Elternbeiträge für den Monat April vorbehaltlich der Verlängerung des staatlichen Beitragsersatzes ebenfalls gegen Ende April/Anfang Mai.

Mai2021

Unter der Voraussetzung, dass die Kindertagesstätten im Mai wieder für alle Kinder geöffnet werden können, erfolgt ein Einzug der Elternbeiträge für den Monat Mai voraussichtlich ab Mitte Mai.

 

Wir hoffen, Sie hierdurch etwas unterstützen zu können und wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute weiterhin viel Gesundheit!

von GKG Fürth