Unser Elternbeirat
Er berät sich mindestens 4x pro Jahr, mit der Leitung. Es werden wichtige Angelegenheiten, Planungen und Änderungen besprochen. Anregungen die an den Elternrat herangetragen werden, werden ebenfalls auf die Tagesordnung gesetzt und besprochen.
Zusätzlich organisiert unser Elternbeirat verschiedene Aktionen wie:
- Baby- und Kinderbasar
- Die Einnahmen kommen zu 100% den Kindergartenkindern zu gute
- Eltern-Café in regelmäßigen Abständen
- Findet regelmäßig in unserer Halle, während der Bring und Abholzeit, statt
- Martin
- Organisation und Anmeldung des Laternenzuges beim Amt
- Punsch und Glühwein Vorbereitung und Ausschank
- Nikolaus
- Organsiert Spenden für die Socken, die der Nikolaus bringt
- Füllt die Socken und achtet dabei auf eventuelle Allergien
- Gartenaktionstag
- Planung und Organisation
- KROWIS-Puppenbühne
- Kostenübernahme
- Verwaltung der Whats-App Gruppen
- Informationen werden weitergeleitet
Sie können sich jederzeit an den Elternbeirat wenden, wenn Sie Anregungen, Wünsche oder sonstige Punkte haben. Der Elternbeirat ist persönlich, per Mail (kiga.eb@gmx.de) und per Briefkasten im Eingangsbereich erreichbar.
Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege
(Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG)
Art. 14
Elternbeirat
(1) 1Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten. 2Soweit die Kindertageseinrichtung Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres betreut, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen.
(2) 1Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. 2Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.
(3) Die pädagogische Konzeption wird vom Träger in enger Abstimmung mit dem pädagogischen Personal und dem Elternbeirat fortgeschrieben.
(4) Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte Spenden werden vom Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat verwendet.
(5) Der Elternbeirat hat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern und dem Träger abzugeben.
Quelle: Bayrische Staatskanzlei