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Pflicht zur Vorlage eines Attestes entfällt für Kinder

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Datum:
Veröffentlicht: 2.12.20
Von:
Dennis Düring

Lieber Eltern,

Folgende Änderungen des Rahmenhygieneplans treten ab dem 2.12.2020 in Kraft, laut Staatsministerium:

  • Zukünftig müssen Kinder auch nach einer Erkrankung mit schwererer Symptomatik kein Attest oder einen negativen Corona-Test mehr vorlegen. Zum Ausgleich wird der Zeitraum, nach dem es den Kindern möglich ist, die Kitas wieder zu besuchen, auf 48 Stunden verlängert.

Das bedeutet: Die Wiederzulassung zur Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegestelle ist erst wieder möglich, sofern das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 48 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist.

Auf Verlangen der Einrichtungsleitung müssen die Eltern/Personensorgeberechtigten eine schriftliche Bestätigung über die Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden vorlegen.

Ich als Leitung bestehe auf eine schriftliche Bestätigung über die Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden. Den Vordruck finden Sie im Anhang, zudem sind diese in jeder Gruppe zu erhalten.