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Quarantäne der Regenbogen, Eisbär- und Dschungeltiergruppe

Covid
Datum:
Veröffentlicht: 16.4.21
Von:
Dennis Düring

Sehr geehrte Eltern des Kindes, sehr geehrte/r Mitarbeiter/-in,


In der Gruppe Ihres Kindes / In Ihrer Gruppe ist am 16.04.2021 ein bestätigter Covid-19-Fall (Index) gemeldet worden. Nach Überprüfung durch die Einrichtungsleitung war Ihr Kind/waren Sie mit dem bestätigten Fall während des infektiösen Zeitraums in Kontakt.


Daher teilen wir Ihnen mit diesem Schreiben mit, dass Ihr Kind / Sie (als Personal) aufgrund eines (engen) Kontakts zu einem bestätigten Fall von COVID-19 nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) eine sog. „enge Kontaktperson“ mit erhöh-tem Infektionsrisiko ist/sind. Die Einstufung erfolgt jeweils fallbezogen und unter Berücksichtigung der vom RKI etablierten Risikobewertung enger Kontaktpersonen. Die Einrichtungsleitung lässt dem Gesundheitsamt die Daten aller Kontaktpersonen zukommen.


Eine personalisierte Quarantänebescheinigung geht Ihnen unaufgefordert im Verlauf per Post zu. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen.


Ihr Kind / Sie sind durch die vorliegende Mitteilung auf Grund der Allgemeinverfügung „Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation)“ (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 14. April 2021, Az. G51s-G8000-2021/505-38) dazu verpflichtet, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben (gerechnet ab dem Datum des letzten Kontaktes mit dem Indexfall).


Auf die in der Allgemeinverfügung genannten Regelungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Bei Auftreten von Symptomen wenden sich an das Gesundheitsamt Fürth, um das weitere Vorgehen zu besprechen und eine zeitnahe Testung zu veranlassen.


Generell ist vor Verlassen der Isolation ein Test am Tag 14 der Isolation vorgeschrieben (PCR-Test oder Antigentest; durchgeführt durch medizinische Fachkräfte oder vergleichbare, hierfür geschulte Personen; vom Robert-Koch-Institut wird ein Antigentest empfohlen).


Neben der vorgeschriebenen Testung am Ende der Isolation (Tag 14) empfiehlt das RKI zudem auf freiwilliger Basis eine frühzeitige Testung zu Beginn der Isolation (möglichst per PCR), welche auch bei asymptomatischem Zustand möglich ist. Zusätzlich wird „engen Kontaktpersonen“ während der Quarantäne 2x / Woche eine Testung mittels Antigentest empfohlen. Eine Testung stellt jedoch ledig-lich eine Momentaufnahme dar und führt auch bei negativem Testergebnis nicht zur Verkürzung und/oder Aufhebung der 14-tägigen Isolation.


Für den Zweck der Testung kann die Isolation, unter Einhaltung der gängigen Hygienemaßnahmen, ausnahmsweise kurzzeitig verlassen werden.


Sollten Symptome auftreten und eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt nicht möglich sein vereinbaren Sie einen PCR-Test bitte vorrangig über die Online-Plattform des Testzentrums Atzenhof (https://www.agnf.org/testzentrum), insbesondere bei Auftreten von Symptomen (gilt auch für eigen-ständig vereinbarte Testung auf freiwilliger Basis). Das Ergebnis erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage. Bitte lassen Sie uns die Testergebnisse über folgendes Portal auf der Homepage: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/1210/ oder per Fax an 0911 / 9773-1803 zukommen.

Diese Quarantäneanordnung gilt nicht für den Fall, dass Ihr Kind / Sie innerhalb der vergangenen 6 Monate bereits nachweislich (PCR und/oder bescheinigter Antigentest durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person) mit Sars-CoV-2 infiziert war/-en.


Eine weitere Ausnahme besteht nach den Vorgaben des RKI für Personen mit nachweislich voll-ständigem Impfschutz.
So müssen sich vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen nach Exposition zu einem bestätig-ten SARS-CoV-2-Fall nicht als „enge KP“ isolieren. Die Ausnahme gilt auch für Personen, die in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte und symptomatische COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben („Genesene“) und mit einer Impfstoffdosis geimpft sind.
Diese Ausnahme von der Quarantäne gilt ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung für die aktuell in Deutschland zugelassenen und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfstof-fe.


Sollten Sie / Ihr Kind im aktuellen Kontext dennoch einen schriftlichen Bescheid erhalten, können Sie diesen, unter den zuvor genannten Voraussetzungen, als nichtig betrachten. Dies kann Sie mittels des zuvor ausgestellten Bescheides vom Gesundheitsamt über die Isolationsdauer als Erkrankter oder des Nachweises über den Impfstatus unmittelbar gegenüber der Einrichtung nachgewiesen werden, so dass Ihr Kind / Sie unter diesen Umständen bei gleichzeitig bestehender Symptomfreiheit keiner Isola-tionsanordnung unterliegt / unterliegen.


Die häusliche Isolation endet, wenn der (enge) Kontakt zu einem bestätigten Index mindestens 14 Tage zurückliegt, während der Isolation keine für Covid-19 typischen Krankheitssymptome aufgetreten sind und ein negatives Testergebnis frühestens vom Tag 14 der Isolation vorliegt (s.o.). Gegebenenfalls werden Sie / Ihr Kind während der Quarantänezeit vom Gesundheitsamt kon-taktiert und nach Symptomen befragt. Sollten während dieser Zeit behandlungsbedürftige Krankheits-symptome auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihren Kinder-/ Hausarzt, den ärztlichen Bereitschafts-dienst (116117) oder den Notarzt.
Engen Kontaktpersonen wird empfohlen, das selbstständige Überprüfen auf Symptome nach Beendi-gung der Isolation für eine weitere Woche fortzusetzen.


Familienmitglieder der engen Kontaktpersonen unterliegen in diesem Kontext keinen Quarantänever-ordnungen, sollten ihre eigenen Kontakte jedoch auch minimieren und auf Symptome achten.
Ihr Kind / Sie sollte/n sich so gut wie möglich auf eine zeitliche und räumliche Trennung achten und sich von den anderen Mitgliedern des Haushalts fernhalten.


Der Quarantänezeitraum wird auch auf der Bescheinigung vermerkt, die wir Ihnen noch posta-lisch übermitteln.
Je nachdem wie viele Personen betroffen sind und je nach Infektionsgeschehen wird entschieden, ob weitere Maßnahmen in der Einrichtung anzuordnen sind.


Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Gesundheitsamt Fürth (Tel.: 0911-97730)