Selbsttest für Kindergartenkinder
Liebe Eltern,
auch für Kinder unter sechs Jahren sind inzwischen Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung zugelassen. Die Durchführung des Selbsttests ist freiwillig.
Wenn Sie das Angebot wahrnehmen möchten, erhalten Sie von uns insgesamt zwei Berechtigungsscheine. Sie erhalten die Berechtigungsscheine im Abstand von fünf Wochen (z.B. Schein 1 am 7. Juni 2021 und Schein 2 fünf Wochen später am 12. Juli 2021). Mit jedem Berechtigungsschein erhalten Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl kostenlos zehn Selbsttest-Kits für Ihr betreutes Kind. Ein Berechtigungsschein besteht dabei aus zwei Teilen. Bei der Einlösung verbleibt ein Teil des Berechtigungsscheins in der Apotheke. Der andere Teil des Berechtigungsscheins wird von der Apotheke gegengezeichnet. Diesen Teil geben Sie bitte an Ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zurück.
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Bitte beachten Sie aber, dass die Vorgaben für Kinder mit Krankheitssymptomen unverändert fortgelten. Ein negativer Selbsttest ist bei symptomatischen oder nach Erkrankung genesenen Kindern weiterhin nicht ausreichend für die (Wieder-)Zulassung zur Betreuung. Wir benötigen weiterhin einen Schnelltest bzw. PCR-Test, von einer zugelassenen Stelle.
Möchten Sie einen Berechtigungsschein für das Selbsttest-Kit wenden Sie sich bitte an Herrn Düring. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies nicht die Kollegen in den Gruppen ausstellen, da dies mit einer Dokumentationspflicht verbunden ist.
Linke: https://www.umfrageonline.com/s/40bd679
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Düring