Änderungen im Hygieneplan
Laut Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung und HPT vom Bayrischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gelten ab Montag 22.02.2021 folgende wichtigen Änderungen:
1. Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt über den Wert von 100, so ist ab dem darauffolgenden Tag nur noch eine Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zulässig, wie sie bereits in der Zeit vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 praktiziert wurde. Sinkt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt unter den Wert von 100, so ist ab dem darauffolgenden Tag wieder die Betreuung aller Kinder zulässig.
2. Externe Personen (Eltern, Pädagogische Qualitätsbegleiterinnen und -begleiter, Fachberaterinnen und Fachberater, Supervisorinnen und Supervisoren, Lieferantinnen und Lieferanten und sonstige Besucherinnen und Besucher) haben in der Kinderbetreuungseinrichtung mindestens medizinische Gesichtsmasken zu tragen. Damit sind auch Masken mit mindestens gleichwertigem genormten Standard zulässig. Alltagsmasken, also MNB, sind für externe Personen nicht zulässig. Dies gilt auch für die Übergabesituation durch die Eltern.
Das Personal und Trägervertreterinnen und Trägervertreter haben die Pflicht mindestens eine MNB auf den Begegnungs- und Arbeitsflächen (zum Beispiel Flure, Personalräume) der Arbeitsstätte zu tragen. Auch am Arbeitsplatz ist mindestens eine MNB zu tragen, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
3. Quarantäne: Wird ein Kind bzw. eine päd. Fachkraft positiv auf SARS-CoV-2 getestet, so wird für die jeweilige Gruppe für vierzehn Tage eine Quarantäne durch das zuständige Gesundheitsamt angeordnet. Eine „Freitestung“ ist nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, durch die Leitung, ab dem 10 Tag eventuell möglich.
Eine Ausnahmeregelung gilt, wenn die pos. getestete Person sich mit einer mutierte Variante angesteckt hat. Eine „Freitestung“ wird nicht möglich sein.