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Elternbeiträge für April - Juni 2020

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Datum:
Veröffentlicht: 4.5.20
Von:
Jürgen Eckert

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund des vom Freistaat Bayern ausgesprochenen Betretungsverbots dürfen wir Ihre Kinder leider weiterhin nicht wie gewohnt in unseren Einrichtungen betreuen.

Daher haben wir uns Ende März dazu entschlossen, in unseren Kath. Kindertagesstätten im Stadtgebiet und Landkreis Fürth  auf den Einzug der Elternbeiträge für den Monat April zu verzichten.

 

Der Freistaat Bayern führt nun eine zusätzliche Beitragsentlastung für die Monate April, Mai und Juni in Form von Pauschalbeträgen durch.

Eltern, die aufgrund der Betretungsverbote die Kindertageseinrichtungen nicht in Anspruch nehmen können, müssen daher keine Elternbeiträge zahlen.

 

Kinder, die in den Monaten April bis Juni tatsächlich eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben bzw. nehmen, sind allerdings von der Übernahme der Elternbeiträge durch den Freistaat ausgenommen.

Für Eltern, welche eine Notbetreuung in Anspruch nehmen, möchten wir weiterhin eine individuelle Lösung über die Höhe der zu entrichtenden Elternbeiträge für die Monate April bis Juni anbieten.

Konkret bedeutet dies, dass wir einen möglichst tag-genauen Elternbeitrag (anteiliger Grundbeitrag + Spielgeld + ggf. Verpflegungskosten) errechnen und diesen rückwirkend für den Vormonat abrechnen.

 

Wir hoffen, Sie hierdurch etwas unterstützen zu können und wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute weiterhin viel Gesundheit!