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Elternbeiträge für Januar+Februar 2021

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Datum:
Veröffentlicht: 29.1.21
Von:
Dennis Düring

Elterninformation – Elternbeitrag für Januar + Februar 2021

eitragsersatz

Die Bayerische Staatsregierung hat am 26.01.2021 entschieden, Eltern und Kindertagesstätten wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.

Der Beitragsersatz gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 für die Monate Januar 2021 und Februar 2021 und ist ein Angebot an die Träger der Kindertagesbetreuung. Die Höhe des Beitragsersatzes und das Verfahren für die Gewährung orientiert sich an folgende Eckpunkte:

Der Beitragsersatz beträgt pauschal für

  • Krippenkinder: 300 Euro,
  • Kindergartenkinder: 50 Euro,
  • Schulkinder: 100 Euro.

Der Beitragsersatz wird für Kinder gewährt, die die Kindertagesstätte an nicht mehr als fünf Tagen (Bagatellregelung) im betreffenden Monat besucht haben.

Wenn ein Kind im betreffenden Monat an mehr als fünf Tagen betreut wurde, leistet der Freistaat für dieses Kind im jeweiligen Kalendermonat keinen Beitragsersatz.

Im Sinne der Richtlinie für den Beitragsersatz umfasst der Elternbeitrag alle Kosten, die die Eltern für die Betreuung des Kindes an den Träger leisten müssen, unabhängig davon, ob sie als Elternbeitrag oder anders bezeichnet werden.

 

Elternbeiträge für Januar + Februar 2021

Für die Erhebung und den Einzug Ihrer Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 ergibt sich demnach folgende Handhabe:

  • Besucht Ihr Kind bis zu 5 Tage im Monat die Kita, wird grundsätzlich kein Elternbeitrag erhoben.
  • Besucht Ihr Kind mehr als 5 Tage im Monat die Kita, wird der normale volle Elternbeitrag erhoben.

 

Einzug der Elternbeiträge

Januar 2021

Besuchte Ihr Kind lediglich maximal 5 Tage im Januar unsere Kindertagesstätte, erfolgt Mitte Februar eine Gutschrift in Höhe der bereits gezahlten Grundbeiträge.

Februar 2021

Da aktuell noch nicht absehbar ist, welche Kinder in welchem Umfang die Notbetreuung nutzen werden, erfolgt der Einzug der Elternbeiträge für den Monat Februar erst gegen Ende Februar/Anfang März.
 
März 2021

Unter der Voraussetzung, dass die Kindertagesstätten im März wieder für alle Kinder geöffnet werden, erfolgt ein Einzug der Elternbeiträge für den Monat März voraussichtlich ab Mitte März.

 

Wir hoffen, Sie hierdurch etwas unterstützen zu können und wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute weiterhin viel Gesundheit!

von GKG Fürth