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Notbetreuung 18.01.2021 - 22.01.2021

Wir_sind_achtsam
Bayerische Ministerrat hat am 06. Januar 2021 beschlossen, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bis vorerst 31.01.2021 zu schließen, wobei eine Notbetreuung zulässig bleibt.
Datum:
Veröffentlicht: 11.1.21
Von:
Dennis Düring

 Liebe Eltern,

RÜCKMELDUNG BIST SPÄTESTENS Donnerstag 08.14.2021 um 18:00 Uhr.

https://www.umfrageonline.com/s/6d2d708 (18.01.2021 - 22.01.2021)

Um eine bessere Planung durchführen zu können, bitte ich Sie diese Umfrage auszufüllen, WENN SIE EINE BETREUUNG BENÖTIGEN. Ich werde wöchentlich eine Abfrage für die darauffolgende Woche freigeben.

BENÖTIGEN SIE EINE BETREUUNG UND MÖCHTEN ONLINE keine ANGEBEN MACHEN, SCHREIBEN SIE BITTE EINE MAIL AN HERR DÜRING unter dennis.duering@erzbistum-bamberg.de

Der Bayerische Ministerrat hat am 06. Januar 2021 beschlossen, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bis vorerst 31.01.2021 zu schließen, wobei eine Notbetreuung zulässig bleibt.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Notbetreuung gegeben sein:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Das Staatsministerium teilt zusätzlich mit, dass es die aktuelle Lage in den Kindertageseinrichtungen (Nutzung der Notbetreuung), durch die Meldung der Anwesenheitszahlen einschätzen kann und bei Bedarf eventuell nachsteuern und zusätzliche Maßnahmen ergreifen wird, sollte dies notwendig sein.

Zudem weist das Staatsministerium auf folgendes hin: "Zu guter Letzt möchten wir Sie darüber informieren, dass private Zusammenkünfte ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. Abweichend davon ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung."

 

Unsere Öffnungszeiten: 

Pinguine: 7:00 – 15:00 Uhr

Regenbogen: 8:00 – 16:00 Uhr

Eisbären: 6:45 – 16:30 Uhr

Dschungeltiere: 8:00 – 15:00 Uhr

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kindergartenteam St. Christophorus